Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der QuickBills GmbH (nachfolgend "QuickBills") und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Website und der angebotenen Dienstleistungen.

2. Gegenstand des Angebots

QuickBills bietet ein Online-Tool zur Generierung von Rechnungen, Verwaltung von Produkten und Rechnungen sowie ein Premium-Abonnement (QuickBills PLUS) an, welches zusätzliche Funktionen umfasst.

3. Testversion und Abonnement

Nach der Registrierung bietet QuickBills eine 30-tägige Testversion des Abonnements an. Nach Ablauf der Testversion wird das Abonnement automatisch verlängert und entsprechende Gebühren werden fällig. Bei Nichtzahlung behält sich QuickBills das Recht vor, das Abonnement automatisch zu beenden. Zudem behält sich QuickBills das Recht vor, das Abonnement jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden.

4. Art der Ware

Die angebotenen Dienstleistungen von QuickBills umfassen ausschließlich digitale Produkte und Dienstleistungen.

5. Rückgaberecht

Die Rückgabe- und Widerrufsbedingungen für digitale Produkte sind unter https://QuickBills.de/legal/return-policy detailliert erläutert.

6. Datenschutz

QuickBills behandelt sämtliche personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://QuickBills.de/legal/datenschutz.

7. Kündigung von Kundenaccounts und Abonnements

QuickBills behält sich das Recht vor, Kundenaccounts ohne Angabe von Gründen zu entfernen und Abonnements zu stornieren, insbesondere bei Verstößen gegen diese AGB oder bei Verdacht auf betrügerische Aktivitäten.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die vertraglichen Beziehungen zwischen QuickBills und ihren Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB wird das zuständige Gericht in Bielefeld vereinbart.

Stand: 03.05.2024